Willkommen auf www.motorradvermietung-bodensee.de!
-
Events -



Saisonstart in Südafrika inkl. Kapstadt, Garden Route und Route 62

Erleben Sie mit uns den Kap Klassiker! Viele interessante Straßen, Landschaften und Sehenswürdigkeiten, im Rahmen einer geführten Harley Davidson Tour

Der Start- und Endpunkt dieser Tour ist Kapstadt. Von der Kapmetropole fahren wir über kurvige Küstenstraßen durch fruchtbare Landschaften in die Overberg Region. Von hier geht es in das Inland, ins Herz der Kleinen Karoo. In dieser Halbwüste fahren wir entlang der Route 62, dem südafrikanischen Gegenstück zur Route 66. Wir besuchen Oudtshoorn, die Hauptstadt der Straußenzucht, bevor wir den ADDO Elephant National Park erreichen. Berühmt für seine Elefanten, aber auch Heimat für Löwe, Büffel, Nashorn und Leopard haben Sie hier die Möglichkeit die Big 5 mit der Kamera zu jagen. Nach einem Tag auf Safari beginnen wir die Rückfahrt nach Kapstadt entlang der berühmten Garden Route. Alte Urwälder und die schönen Strände von Knyssna und Plettenberg Bay erwarten uns. Bei einem Aufenthalt in Franschhoek haben wir Zeit, die Weine der Region zu würdigen. Zum Abschluss unserer Tour führt uns der Weg natürlich auch zum Kap der guten Hoffnung.

Reisetermin: 20. Januar 2023 - 03. Februar 2023

Kosten und Preise, ab einer Gruppe von 5 Mindestteilnehmern:
* Pro Fahrer im Doppelzimmer ab € 5.590,00
* Pro Mitfahrer im Doppelzimmer ab € 3.250,00
* Einzelzimmerzuschlag € 1.200,00

Im Reisepreis enthalten::
* Transfer in Kapstadt zwischen Flughafen und Hotel am 05. Februar und 16. Februar 2022
* 9 Tage Mietmotorrad Harley Davidson
* Modelle: Ultra Limited, Ultra Classic, Road King Classic, Sportster o.ä.
* Inkl. Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung beträgt ca. € 1.000,00)
* 11 Übernachtungen in handverlesenen, landestypischen 4* und 5*Lodges und Hotels
* 11x Frühstück
* 11x Abendessen
* Sightseeingtour in Kaptstadt und Umgebung
* Tafelberg (wetterabhängig)
* Eintrittsgelder im Addo- Nationalpark, Cape of Good Hope Nationalpark und Mautgebühren laut Reiseverlauf
* Safari im offenen Geländewagen
* Erfahrener Tour Guide auf eigenem Motorrad
* Benzin
* Begleitfahrzeug inkl. Fahrer und Benzin
* Gepäcktransport
* Wasser und Softdrinks während der Tagestouren

Nicht im Reisepreis enthalten::
* Transfer zum und vom Abflughafen * An- und Abreise nach und von Kapstadt
* Alle weiteren Mahlzeiten
* Getränke
* Persönliche Ausgaben (Souvenirs, Trinkgelder, Telefon, Reinigung, usw.)
* Reiserücktritt-/Unfallversicherung (empfohlen)


Streckenbeschreibung::



Tag 1: Abflug nach Kapstadt

Tag 2: Ankunft am Internationalen Flughafen Kapstadt.

Transfer zum Hotel im Herzen der pulsierenden Kapmetropole. Nach dem Check-In besuchen wir die größte Waterfront der südlichen Hemisphäre um Geld zu wechseln etc. Nach diesem kleinen Hafenbummel könnt Ihr Euch bis zum Abendessen noch kurz entspannen oder wir nehmen gemeinsam einen Drink an der Bar oder am Pool.
Tageskilometer: 0 km
Tag 3: Sightseeing in Kapstadt

Nach einem ausgiebigen Frühstück steigen wir in einen Doppeldeckerbus, mit dem wir die schönsten und wichtigsten Sehenswürdigkeiten erkunden ( Audio-Guide inkl. ). Auf dieser Tour werden wir - bei gutem Wetter - selbstverständlich auch mit der Seilbahn auf den 1088m hohen Tafelberg fahren!
Tageskilometer: 0 km
Tag 4: Kapstadt - Swellendam

Nach dem Frühstück holen wir die Motorräder bei "Harley Davidsson Capetown" und verlassen Kapstadt. Wir fahren auf atemberaubenden Küstenstraßen gen Osten. Der Tag bringt uns über die Gordon's Bay, Betty's Bay, Hermanus, nach Swellendam. Ein kühles "Windhoek Lager" erwartet uns im Pool!!!
Tageskilometer: ca. 310 km
Tag 5: Swellendam - Oudtshoorn

Zunächst durchqueren wir den Westausläufer der Langeberggebirgskette über den Tradoupass in Richtung Barrydale. Von dort geht es direkt zu unserem ersten Etappenziel: Ronnie's (Sex) Shop - ein "Muss" auf der Route! Über Ladismith und Calitzdorp erreichen wir unser Endziel für den Tag die Straußenhauptstadt Oudtshoorn.
Tageskilometer: ca. 320 km
Tag 6: Oudtshoorn

Von unserem Quartier aus begeben wir uns auf eine Tour, die uns über das Ruitersbos Nature Reserve und Mossel Bay nach George führt. Zwei herrliche Pässe, der Robinson Pass und der Outeniqua Pass lassen keine Wünsche offen. Alternativ können wir aber auch die Zeit nutzen, um die hervorragenden Lodgeaktivitäten mitzumachen, oder eines der schönsten Höhlensysteme, die Cango Caves zu besuchen.
Tageskilometer: ca. 0-230km
Tag 7: Oudtshoorn - Port Elisabeth - Addo National Park

Wir bleiben auf der R62 und verbringen einen Tag in der Kleinen Karoo. Lange Geraden wechseln mit kurzen Pässen durch die Hügel bis wir Port Elisabeth erreichen. Wir durchqueren Südafrikas zweitgrößte Hafenstadt, um unser Ziel, das größte Tierreservat im Western Cape - den Addo-Nationalpark - zu erreichen.
Tageskilometer: ca.430 km
Tag 8: Addo National Park

Nach dem Frühstück warten die Ranger bereits auf uns. Auf offenen Allradfahrzeugen geht es in den ADDO, wo wir nicht nur die "Big 5", sondern auch viele andere interessante Tiere beobachten können. Am Nachmittag kehren wir zurück und können am Pool entspannen. TIPP: ausreichend Film/Speicherkarten und geladene Batterien.
Tageskilometer: 0 km
Tag 9: Addo National Park - Port Elisabeth - Knysna

Zurück im Sattel umfahren wir die Küstenstadt Uitenhage und gelangen über Jeffreys Bay und Plettenberg Bay in die Lagunenstadt Knyssna. Einer der längsten Strände Südafrikas und mit etwas Glück auch Delfine erwarten uns zum Spiel in den Wellen!!
Tageskilometer: ca. 390 km
Tag 10: Knysna - Riversdale

Weiter geht es auf der malerischen Garden Route entlang der Küste nach Mossel Bay. Dort verlassen wir die Küste und fahren über Albertinia zu unserer Lodge in Riversdale.
Tageskilometer: ca. 290 km
Tag 11: Riversdale - Franshoek

Mit jedem Kilometer wechselnde Landschaften lassen die Etappe zu einem echten Highlight werden. Über Heidelberg und Suurbraak geht es Richtung Westen, vorbei am Theewaterskloofdam, über den Franshoek Pass, in das weltberühmte Weinbaugebiet Franshoek. Hier warten exquisite Weine auf uns, die wir während des gemeinsamen Abendenessen kennen lernen werden.
Tageskilometer: ca. 260 km
Tag 12: Franshoek - Kapstadt Cape of Good Hope Tour

Unsere letzte Etappe führt uns zurück über den Hells Hoogte Pass nach Stellenbosch. Auf atemberaubenden Küstenstraßen erreichen wir in südlicher Richtung über den "Ou Kaapse Weg" das Kap der guten Hoffnung und fahren über Scarborough, Kommetjie und den zu den schönsten Küstenstraßen zählenden "Chapman's Peak" wieder zurück nach Kapstadt, wo wir am Nachmittag die Bikes wieder abgeben.
Tageskilometer: ca. 240 km
Tag 13: Kapstadt - Deutschland

Nach dem Frühstück besteht die Möglichkeit zum Stöbern auf dem beliebten Green Market. Wer bis jetzt noch keine Mitbringsel gefunden hat, wird hier mit Sicherheit fündig. Gegen Mittag brechen wir dann in Richtung Flughafen auf. Oder auch nicht, denn es besteht ja die Möglichkeit zur Verlängerung...


Tag 14: Ankunft in Deutschland


Der Termin passt nicht?

Selbstverständlich realisieren wir auch individuelle Termine für feste Gruppen ab 5 Fahrern.


Für weitere Infos stehen wir gerne zur Verfügung:
Olli (EPM-Bodensee) Tel. 0170 7774427, E-mail: info[at]epm-bodensee.de
Didi (Motorradvermietung Bodensee) Tel. 0163 3922902, E-mail: info[at]motorradvermietung-bodensee.de

Allgemeine Reisebedingungen


Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a -m im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations-und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Organisatorden Abschluss der Bestellung verbindlich an. Grundlage dieses Angebots istdie Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Organisators für die Reise, so wiediese dem Kunden vorliegen.
1.2 Leistungsträger (z.B.Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Organisator nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Organisators hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Orts-und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Organisator herausgegeben werden, sind für den Reiseverlauf nicht verbindlich.
1.4 Die Buchung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg(Email) erfolgen. Diese Eingangsbestätigung wird per Email beantwortet und stellt eine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Organisators zustande.

2. Bezahlung und Preis

Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von € 500.-des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 60 Tage vor Reisebeginn ohne zusätzliche Aufforderung fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.

3. Leistungs-und Preisänderungen

3.1 Der Organisator behält sich vor, Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen (z.B. Flugzeitenänderungen, Programmablauf, Hotelwechsel), soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig, nicht wider Treu und Glauben vom Organisator herbeigeführt werden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Der Organisator behält sich insbesondere vor, aus witterungsbedingten Gründen einzelne Tagestouren zu ändern oder gar ausfallen zu lassen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall jedoch angehalten, ein Alternativprogramm anzubieten. Für witterungsbedingte Ausfälle oder Änderungen haftet der Reiseveranstalter jedoch nicht.

4. Motorradmiete und Sicherheitskaution

Bei der Übernahme des Mietmotorrades wird bei der Vermietstation eine Sicherheitskaution fällig, welches ich in ihrer Höhe nach den Geschäftsbedingungen des Vermieters richtet. Auf Anfrage bzw. in den Reiseunterlagen informiert der Organisator den Kunden über die Höhe der zu zahlenden Kaution. Bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades wird die Kaution zurückerstattet. Die Mietperiode wird, unabhängig vom Verschulden oder einer eventuellen Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall, dass das jeweils gebuchte Motorrad, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Verfügung steht, kann vom Vermieter ein gleichwertiges und dem jeweiligen Motorradtyp entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Geschäftsbedingungen des Vermieters, die für die Miete und das Fahren eines Motorrades am Ort derAnmietung und innerhalb des gesamten Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter (Kunde) verantwortlich. Der Mieter (Kunde) verpflichtet sich, das Motorrad entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu verwenden.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Organisator schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde bis zum 90. Tag vor Reisebeginn zurück so verliert der Organisator das Anrecht auf den Reisepreis.
5.3 Tritt der Kunde zwischen dem 89.-59. Tag vor Reisebeginn zurück, entstehen Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung von € 500,00.
5.4 Ab dem 59. Tag vor Reisebeginn hat der Organisator auf Grund der Stornoregelungen der verschiedenen in das Angebot eingebetteten Anbieter, 100% Entschädigungsanspruch ausgehend von dem genannten Reisepreis.
5.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Organisator nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingendenGründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Der Organisator kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung von vorne herein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung oder Buchungsbestätigung der Reiseveranstaltung angegebenen Frist schriftlich mitgeteilt wurde. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Organisator unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Organisator kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Organisators nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Organisator, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert derersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Organisator einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet,seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung(Organisator)am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist Der Organisator verpflichtet sich, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
9.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeichneten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, dem Organisator erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Organisator zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Organisator verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Organisator erkennbares Interesse des Kundengerechtfertigt wird.
9.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitungvon Reisegepäck dem Organisator anzuzeigen.
9.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Organisator zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Buchungsbestätigung) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

10. Beschränkung der Haftung

Der Organisator haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Z.B. Fahrzeugmiete, Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort.

11. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Organisator unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§651c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

12. Verjährung

12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Organisators oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Organisators beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Organisators oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Organisators beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.2 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
12.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Organisator Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Organisator die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Organisator, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Organisator verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Organisator weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Organisator den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Der Organisator wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Organisator nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3 Der Organisator haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Versicherung

Der Kunde sollte beachten, dass in den Reisepreisen keine Reiserücktritts- Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch- Versicherung etc. enthalten ist. Wenn der Kunde vor Reiseantritt von seiner Reisezurücktritt, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Der Veranstalter empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und Rechtsschutz.

16. Einhaltung von Vorschriften

Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter oder Tour Guide folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen. Diese Pflicht umfasst auch das tragen entsprechender Schutzkleidung.

17. Foto- und Filmaufnahmen

Die während der Touren vom Organisator oder dessen Vertretern gemachten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des Veranstalters. Dieser ist berechtigt, das Material zeitlich und räumlich uneingeschränkt für Werbezwecke zu verwenden.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Organisator findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
18.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Organisator im Ausland für die Haftung des Organistors dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.3 Der Kunde kann den Organisator nur an dessen Sitz verklagen.
18.4 Für Klagen des Organisators gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
18.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Organisator anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

-